Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 BvR 1948/20
GegenstandNichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde
Aktenzeichen
2 BvR 1948/20
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
10. Januar 2021
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Entscheidungsgründe
1Der Beschwerdeführer hat weder die Urteilsgründe des landgerichtlichen Urteils vorgelegt, noch diese in der für eine verantwortbare verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Weise in seiner Verfassungsbeschwerde dargestellt. Sein Vortrag beschränkt sich auf einen Angriff der Beweiswürdigung und der Strafzumessung, welcher ohne die Urteilsgründe nicht nachvollzogen werden kann. Zudem rügt er damit allein die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, welche vom Bundesverfassungsgericht erst dann überprüft wird, wenn sie mit Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts nicht zu vereinbaren ist oder sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 65, 317 <322>). Das Bundesverfassungsgericht beanstandet nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (stRspr; vgl. nur BVerfGE 18, 85 <92 f.>).