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2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren
Aktenzeichen
2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
22. Mai 2023
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren wird auf jeweils 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend Euro) festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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