2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren
Aktenzeichen
2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
22. Mai 2023
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren wird auf jeweils 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend Euro) festgesetzt.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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