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2 BvR 1523/23
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Bundeswahlgesetz 2023
Aktenzeichen
2 BvR 1523/23
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
10. April 2025
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf insgesamt 350.000 Euro (in Worten: dreihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 1 RVG).
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