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2 BvR 1390/12
GegenstandAblehnung eines Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung
Aktenzeichen
2 BvR 1390/12
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
25. September 2012
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen
Tenor
Eine Vollstreckungsanordnung wird nicht erlassen, da nicht zu erkennen ist, dass es zur Durchsetzung der im Urteil des Zweiten
Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 (2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR
1439/12, 2 BvR 1440/12, EuGRZ 2012, S. 569 ff.) enthaltenen Vorgaben einer solchen Anordnung bedarf.
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