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2 BvR 1176/22
GegenstandA-limine-Abweisung eines isolierten Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bzgl des Beschlusses vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) - Hinweis auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Aktenzeichen
2 BvR 1176/22
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
21. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.
Entscheidungsgründe
1Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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