2 BvR 1176/22
Gegenstand A-limine-Abweisung eines isolierten Antrags auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bzgl des Beschlusses vom 04.05.2020 (2 BvL 6/17) - Hinweis auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Aktenzeichen
2 BvR 1176/22
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
21. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.

Entscheidungsgründe

1 Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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