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2 BvR 1099/10
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 1099/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
18. Juni 2012
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten zu 1. wird auf 1.000.000 € (in Worten: eine Million
Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2, § 22 Abs. 1 RVG).
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