2 BvR 1099/10
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 1099/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
18. Juni 2012
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten zu 1. wird auf 1.000.000 € (in Worten: eine Million Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2, § 22 Abs. 1 RVG).

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