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2 BvQ 80/22
GegenstandErfolgloser isolierter Eilantrag bzgl Waffenlieferungen an die Ukraine: mangelnde Darlegungen zu Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Aktenzeichen
2 BvQ 80/22
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
20. Oktober 2022
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 Abs. 1 BVerfGG) ist abzulehnen. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag dazu, dass eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2022 - 2 BvQ 10/22 -, Rn. 2) und ihre Erhebung keinen Missbrauch darstellte.
2Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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