Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 BvQ 71/25
GegenstandErfolglose isolierte Eilanträge bzgl der Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag - Unzulässigkeit der in Betracht kommenden Hauptsacheanträge, ua mangels Rechtswegerschöpfung
Aktenzeichen
2 BvQ 71/25
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
26. November 2025
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind abzulehnen, weil ein zulässiger Antrag in der Hauptsache nicht gestellt werden könnte (vgl. BVerfGE 71, 158 <161>; 111, 147 <152 f.>; 149, 374 <376 Rn. 5>; 149, 378 <380 Rn. 5>; stRspr).
2Eine in der Hauptsache auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gerichtete Wahlprüfungsbeschwerde wäre unzulässig. Der Zulässigkeit steht der fehlende Abschluss des Wahleinspruchsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag entgegen (vgl. BVerfGE 149, 374 <376 f. Rn. 7>; 149, 378 <380 f. Rn. 8>). Eine auf den Abschluss des Wahleinspruchsverfahrens gerichtete Verfassungsbeschwerde wäre ebenfalls unzulässig (vgl. BVerfGE 149, 378 <382 Rn. 9>).
3Für eine "summarische Prüfung zur Offenlegung ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl" besteht kein Raum.
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.