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2 BvQ 33/25
GegenstandErfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs eines "Warnschussarrests" - mangelnde Antragsbegründung
Aktenzeichen
2 BvQ 33/25
Gericht
BVerfG 2. Senat 3. Kammer
Datum
21. Mai 2025
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1).
2Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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