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2 BvQ 28/26
GegenstandErfolgloser isolierter Eilantrag: Unzureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
Aktenzeichen
2 BvQ 28/26
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
28. April 2026
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, weil der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1).
2Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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