2 BvQ 23/19
Gegenstand Ablehnung des Erlasses einer eA in einer Wahlrechtssache unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Aktenzeichen
2 BvQ 23/19
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
18. Juni 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Entscheidungsgründe

1 Dem Antrag bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. April 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.