2 BvC 8/10
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Wahlprüfungsverfahren
Aktenzeichen
2 BvC 8/10
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
03. April 2012
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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