2 BvC 60/19
Gegenstand Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Aktenzeichen
2 BvC 60/19
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
04. August 2020
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 ZPO).

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Entscheidungsgründe

1 Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 17. Juni 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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