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2 BvC 12/20
GegenstandFeststellung der Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - kein Anlass zur Prüfung der Senatsbesetzung bei völlig ungeeigneter Begründung der Besetzungsrüge
Aktenzeichen
2 BvC 12/20
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
26. November 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
Entscheidungsgründe
1Der Senat sieht keinen Anlass zur Prüfung seiner ordnungsgemäßen Besetzung, weil diese im Einklang mit den zu den jeweiligen Besetzungszeitpunkten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere den Vorgaben des Grundgesetzes steht. Das Vorbringen der Beschwerdeführerinnen zu deren vermeintlicher Unvereinbarkeit mit "europäischem Recht" ist zur Begründung eines Besetzungsmangels von vornherein ungeeignet.
2Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich aus den in den Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Oktober 2024 genannten Gründen erledigt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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