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2 B 71/18, 2 B 71/18 (2 C 11/19)
GegenstandDisziplinare Ahndung eines Fördermittelbetrugs durch Hochschullehrer; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
Aktenzeichen
2 B 71/18, 2 B 71/18 (2 C 11/19)
Gericht
BVerwG 2. Senat
Datum
25. Juni 2019
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Entscheidungsgründe
1Die Revision des Beklagten ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 67 Satz 1 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat.
2Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen es einen besonderen Erschwerungsgrund für die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme - hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - darstellt, dass es sich um ein dienstliches Fehlverhalten bei der Erfüllung der Dienstaufgaben eines Hochschullehrers handelt (Hochschullehrer-"Malus").
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