Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 B 22/23, 2 B 22/23 (2 C 17/23)
GegenstandRevisionszulassung; Suchpflicht bei wegen Beweisvereitelung angenommener Dienstunfähigkeit
Aktenzeichen
2 B 22/23, 2 B 22/23 (2 C 17/23)
Gericht
BVerwG 2. Senat
Datum
11. Dezember 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. März 2023 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Entscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 55 437,96 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage bieten, welche Anforderungen an die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BeamtStG) zu stellen sind, wenn die Dienstunfähigkeit eines Beamten wegen Beweisvereitelung zu dessen Nachteil angenommen wird.