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2 ARs 257/23
2 ARs 257/23
Aktenzeichen
2 ARs 257/23
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
05. Juni 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Februar 2023 – 20 KLs 352 – Js – 21147/22 – zum Halbstrafenzeitpunkt ist das
1Zur Begründung verweist der Senat auf den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 31. März 2023, die Stellungnahme des Generalbundesanwalts vom 15. Mai 2023, die ständige Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 1. März 2022 – 2 ARs 381/21 mwN) sowie die einschlägige Kommentarliteratur (vgl. Appl in KK-StPO, 9. Aufl., § 462a Rn. 17 ff. mwN).
Franke
Appl
Krehl
Schmidt
Lutz
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