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Aktenzeichen | 26 W (pat) 12/21 |
Gericht | BPatG München 26. Senat |
Datum | 30. Juli 2024 |
Dokumenttyp | Beschluss |
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 30 2020 018 549.1
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 31. Juli 2024 unter Mitwirkung des Richters Kätker als Vorsitzender, des Richters Staats, LL.M.Eur., und der Richterin Wagner
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
1 Das Wortzeichen
2 NECKRELAX
3 ist am 28. August 2020 unter der Nummer 30 2020 018 549.1 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register angemeldet worden für Waren der
4 Klasse 10: Orthopädische Kissen; Orthopädische Sitzkissen;
5 Klasse 20: Kissen; Nackenstützkissen; Sitze; Lumbalstützkissen, nicht für medizinische Zwecke.
6 Die Anmeldung beansprucht die Priorität der US-Anmeldung 90025138 vom 29. Juni 2020.
7 Mit Beschlüssen vom 14. Dezember 2020 und vom 22. März 2021 hat die Markenstelle für Klasse 20 des DPMA die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, dass sich das Anmeldezeichen aus der Sicht der vorwiegend angesprochenen allgemeinen Verkehrskreise in lediglich beschreibenden Sachangaben erschöpfe. Die Bezeichnung "NECKRELAX" sei ein sprach- und werbeüblich gebildetes Kompositum, bestehend aus dem englischen Substantiv "neck", das für "Hals" bzw. "Nacken" stehe, und dem englischen Verb "(to) relax" mit der Bedeutung von "(sich) entspannen". Das Anmeldezeichen werde daher selbst von breiten Endverbraucherkreisen im Sinne von "Nackenentspannung" bzw. "(den) Nacken entspannen" verstanden werden, zumal gerade auch im Gesundheitssektor englische Ausdrücke zur Produktbeschreibung weit verbreitet seien. Zudem habe das Wort „relax“ in der abgewandelten Form „relaxen“ Einzug in die deutsche Sprache gefunden, und sich als Wortbildungselement in vergleichbaren Begriffskombinationen wie z.B. „bodyrelax“, „Rückenrelax“ usw. als schlagwortartiger Hinweis auf Entspannung etabliert. Der Verkehr werde daher, wenn er den mit "NECKRELAX" gekennzeichneten beanspruchten Waren begegne, darin ausschließlich einen beschreibenden Sachhinweis in Bezug auf deren Bestimmung, Funktionalität bzw. Verwendungszweck, aber keinen konkreten betrieblichen Herkunftshinweis vermuten.
8 Entgegen der Auffassung der Anmelderin könnten sämtliche beanspruchten Sitze und Kissen eine nackenentspannende Funktion aufweisen, darauf optimiert sein und ihre Benutzer durch ihre Verwendung darin unterstützen, den Nacken zu entspannen. Dies gelte insbesondere auch für die Lenden bzw. die Lendenwirbelsäule stützende Kissen, da Nackenschmerzen u.a. auf Probleme mit der Lendenwirbelsäule beruhen könnten. Ebenso könne richtiges Sitzen, das durch Sitzkissen unterstützt werde, Nackenspannungen entgegenwirken.
9 Ferner sei das Zeichen sprach- und werbeüblich gebildet und es bedürfe keiner Interpretation oder gedanklicher Zwischenschritte, um den beschreibenden Begriffsinhalt zu erfassen. Dies gelte insbesondere im Zusammenhang mit dem Einwand der Anmelderin, dass es sich bei dem Zeichen um eine erfundene Wortneuschöpfung (Neologismus) für ein von ihr erschaffenes Angebot handele.
10 Aus der Eintragungsentscheidung DE 30 2019 236 897 ("NeckRelax") sowie aus der zwischenzeitlichen Eintragung der Prioritätsanmeldung US 6162822 könnten keine weitergehenden Erkenntnisse für die Beurteilung der Schutzfähigkeit gewonnen werden. Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke sei keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen sei. Ob darüber hinaus ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bestehe, könne bei dieser Sachlage dahinstehen.
11 Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Ansicht, dass der Eintragung keine Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG entgegenstehen. Dem Anmeldezeichen fehle nicht jegliche Unterscheidungskraft, denn es sei durchaus geeignet, vom Verkehr als betriebliches Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, insbesondere, wenn bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft der großzügige Maßstab des Bundesgerichtshofes zugrunde gelegt werde. Dem Zeichen sei kein im Vordergrund stehender Begriffsinhalt zuzuordnen und es handele sich auch nicht um einen aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehenden Begriff, der vom Verkehr stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden würde.
12 Das fremdsprachige Zeichen "NECKRELAX" sei dem inländischen Publikum nicht ohne weiteres als warenbeschreibende Aussage oder als allgemeiner, lediglich für sich stehender Begriff verständlich. Dem deutschen Durchschnittsverbraucher würde ein unangebracht hohes "(passives) Fremdsprachenverständnis und Allgemeinwissen" zuerkannt. Außerdem habe das Zeichen "NECKRELAX" gerade keine feststehende Bedeutung. Jedenfalls handele es sich nicht um geläufige Ausdrücke aus einer Weltsprache. Die relevanten Durchschnittsverbraucher würden sich bei dem Zeichen "NECKRELAX" keine Gedanken zu einer etwaigen vorhandenen Bedeutung machen und es als "aussageloses Zeichen" wahrnehmen. Jedenfalls werde es nicht als "Nackenentspannung" bzw. "(den) Nacken entspannen" verstanden werden.
13 Selbst, wenn die deutschen Verkehrskreise den Begriff „RELAX“ als „entspannen“ verständen, so werde der überwiegende Teil davon den Begriff „NECK“ gar nicht verstehen oder jedenfalls keine Assoziationen damit haben. Dies gelte umso mehr für das Gesamtzeichen „NECKRELAX“. Es setze sich nicht sprachüblich zusammen. Stattdessen handele es sich um eine Wortneuschöpfung (Neologismus) für ein von der Anmelderin erschaffenes Angebot, die es so nicht im Wortschatz der englischen oder gar der deutschen Sprache gebe. Bei dem Wort "NECKRELAX" handele es sich um eine besonders wertvolle und interessante, teils sprechende Marke, die trotz gewisser beschreibender Anklänge den Schutzanforderungen in vollem Umfang gerecht werde.
14 Ohne feststehenden Sinngehalt bedürfe es entsprechender Interpretation oder gedanklicher Zwischenschritte. Das Zeichen rege die angesprochenen Verkehrskreise zum Nachdenken an und wecke dabei gewisse Assoziationen und Vorstellungen.
15 Wenn die Markenstelle einwende, dass "sämtliche Kissen und Sitze, für welche die Eintragung der Marke begehrt wird, eine nackenentspannende Funktion aufweisen", so sei dieses Verständnis deutlich zu weitgehend und scheine geradezu konstruiert und nicht geboten. Insbesondere bei den Waren "Orthopädische Kissen; Orthopädische Sitzkissen; Kissen; Sitze; Lumbalstützkissen, nicht für medizinische Zwecke" sei keinerlei direkter Zusammenhang mit einer "Nackenentspannung" erkennbar. Hiervon sei allenfalls bei den Nackenstützkissen auszugehen.
16 Hieran änderten die von der Markenstelle ermittelten Belege nichts. Teilweise sei keinerlei Bezug zum Sitzen oder zu Kissen erkennbar, teilweise handele es sich um eine „Werbeseite“ („Affiliate-Seite“), die mit Schlagwörtern (Keywords) eine möglichst große Reichweite zu generieren versuche.
17 Das Zeichen "NECKRELAX" stelle außerdem auch keine Warenbeschreibung dar, die ein Freihaltebedürfnis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG begründe. Es bestehe insbesondere nicht ausschließlich aus merkmalsbeschreibenden Angaben.
18 Ferner sollten Voreintragungen – auch wenn sie keine unmittelbare Auswirkung oder gar Bindungswirkung bezüglich der Beurteilung des DPMA in Bezug auf andere Marken hätten – nicht komplett unberücksichtigt bleiben. Es seien keine tatsächlichen Unterschiede hinsichtlich der erst vor relativ kurzer Zeit vom DPMA akzeptierten Marke "NeckRelax" (DE 30 2019 236 897) ersichtlich. Selbst das US-Markenamt sehe im Zusammenhang mit der Marke "NECKRELAX" unter Berücksichtigung der englischen Muttersprachler keine Eintragungshindernisse. Dies sollte demnach erst recht für Deutschland gelten, wo es ein deutlich weniger ausgeprägtes Verständnis der möglichen beschreibenden Anklänge des Zeichens gebe.
19 Die Anmelderin beantragt sinngemäß,
20 die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 20 des DPMA vom 14. Dezember 2020 und vom 22. März 2021 aufzuheben.
21 Mit gerichtlichem Hinweis vom 16. Mai 2024 ist die Beschwerdeführerin unter Beifügung von Recherchebelegen (Anlagenkonvolute 1 bis 7, Bl. 25 – 88 GA) auf die Schutzunfähigkeit des Anmeldezeichens hingewiesen worden.
22 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
23 Die gemäß § 66 Abs. 1 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.
24 Der Eintragung des angemeldeten Wortzeichens „NECKRELAX“ als Marke steht für die beanspruchten Waren der Klassen 10 und 20 das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen. Die Markenstelle hat die Anmeldung daher zu Recht zurückgewiesen (§ 37 Abs. 1 MarkenG).
25 Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. – Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2018, 932 Rdnr. 7 – #darferdas? I; GRUR 2018, 301 Rdnr. 11 – Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 – OUI). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 – Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – OUI). Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 – Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 15 – Pippi-Langstrumpf-Marke).
26 Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 – Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 – grill meister).
27 Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 – Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 – #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 – Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung – stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 – OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 – Gute Laune Drops). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchte Ware oder Dienstleistung zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne weiteres erfasst und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht (BGH a. a. O. – #darferdas? I; a. a. O. – Pippi-Langstrumpf-Marke). Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 – DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 – HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind. Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. – CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress).
28 Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG genügt das Wortzeichen „NECKRELAX“ nicht. Denn die angesprochenen inländischen Verkehrskreise haben es zum maßgeblichen Zeitrangdatum, dem 29. Juni 2020, nur als schlagwortartigen, werblich anpreisenden Sachhinweis auf den Verwendungszweck der beanspruchten Waren der Klasse 10 und 20 aufgefasst, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis wahrgenommen.
29 Von den beanspruchten Waren werden sowohl der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 – Matratzen Concord/Hukla; GRUR 1999, 723 Rdnr. 29 – Chiemsee) als auch der Handel mit orthopädischen Waren und der Möbelhandel sowie der Handel mit Wohnaccessoires, insbesondere Kissen, angesprochen.
30 Das Anmeldezeichen setzt sich für den durchschnittlich gebildeten Verkehrsteilnehmer mit Grundkenntnissen der englischen Sprache erkennbar aus den beiden Wortbestandteilen „NECK“ und „RELAX“ zusammen.
31 Der vorangestellte Bestandteil „NECK“ ist Teil des englischen Grundwortschatzes (vgl. lexikalische Belege in Anlagenkonvolut 1 zum gerichtlichen Hinweis vom 16. Mai 2024, alle im folgenden genannten Anlagen sind solche zum gerichtlichen Hinweis) und wird daher vom Durchschnittsverbraucher, von dem entsprechende Englischkenntnisse erwartet werden können, erst recht vom Fachverkehr, in seiner Bedeutung „Hals, Nacken, Genick“ verstanden. Auch die sprachliche bzw. klangliche Nähe des Stamms der Wörter „neck“ und „Nacken“ spricht dafür, dass der Bestandteil „NECK“ vom Verkehr ohne weiteres erkannt und verstanden wird.
32 Der Nacken bzw. das Genick stellt den hinteren Teil des Halses dar. Nackenschmerzen in Folge von Verspannungen gehören zu den häufigsten Zivilisationskrankheiten infolge von Fehlhaltungen oder muskulärer Überlastung (z.B. sog. Handy-Nacken, vgl. Anlagenkonvolut 2):
33 - „Nackenschmerzen entstehen durch Verspannungen und Verkrampfungen der Halsmuskulatur. …
Nackenschmerzen sind meist das Ergebnis verspannter Muskulatur im Halsbereich …“
(https://www.netdoktor.de/symptome/nackenschmerzen/);
34 - „Muskelverspannungen und Verhärtung im Nackenbereich sind die häufigsten Symptome bei Schmerzen in der Region der Halswirbelsäule und des Schultergürtels. … „
(https://qimoto.de/?305=Nackenverpannungen);
35 - „Als Verspannung wird eine schmerzhafte Muskelverhärtung bezeichnet, die durch länger dauernde Tonuserhöhung eines Muskels entsteht. Die Nacken- und die Schultermuskulatur sind am häufigsten von Verspannungen betroffen.“
(https://flexikon.doccheck.com/de/Verspannung);
36 - „… Orthopäden warnen seit einigen Jahren vor dem „Handy-Nacken“ - einer schmerzhaften Überlastung der Halswirbelsäule, die vor allem exzessive Smartphone- und Tablet-Nutzer gefährdet. Eine Ursache ist die charakteristische Handy-Haltung: Der Hals ist gebogen, der Blick wird nach unten gerichtet. …“ (https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/wissen-wenn-das-telefon-so-schwer-wird-wie-ein-zemtentsack-Id-10212291.html).
37 Gerade vom Fachverkehr, dessen Verständnis bereits für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (vgl. z.B. Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Aufl., § 8 Rdnr. 52 m.w.N.), muss angesichts der Art der beanspruchten Sitz- und Kissenwaren erwartet werden können, dass er den Bestandteil „NECK“ ohne weiteres versteht. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die o.g. Erwägungen davon auszugehen, dass das Wort „neck“ zumindest zum passiven Wortschatz der breiten Endverbraucherkreise gehört.
38 Bei dem weiteren Bestandteil „RELAX“ handelt es sich um ein aus dem Englischen stammendes Verb mit der Bedeutung „(sich) entspannen“, das teilweise ebenfalls als Bestandteil des englischen Grundwortschatzes erläutert wird (vgl. Freese, Langenscheidt Grundwortschatz Englisch (2000), S. 184, Anlagenkonvolut 1). Zudem hat der Wortstamm dieses charakteristischen Worts in Form von Begriffen wie „relaxed“, „relaxen“ (sich körperlich entspannen; sich erholen) und „Relaxing“ (das Relaxen) bereits seit langem Eingang in die deutsche Sprache gefunden (vgl. Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 3. Aufl. (1999), S. 3165, Anlagenkonvolut 1). Vom Verkehr kann daher auch das Verständnis des weiteren Markenbestandteils „RELAX“ ohne weiteres erwartet werden.
39 In der Gesamtheit kommt dem Anmeldezeichen die Bedeutung „Nackenentspannen“ zu. Bereits mit dieser sich - ohne besondere Sprachkenntnisse - direkt ergebenden wörtlichen Übersetzung wird der Verkehr dem Anmeldezeichen den beschreibenden Sinngehalt der Entspannung des Nackens entnehmen. Gerade im Zusammenhang mit den beanspruchten Kissen und Sitzen wird er das Anmeldezeichen naheliegend dahingehend verstehen, dass das so gekennzeichnete Produkt dazu beiträgt, den Nacken zu entspannen, also Nackenverspannungen zu lösen oder zu vermeiden.
40 Dies ist häufig auch eines der wesentlichen Merkmale der beanspruchten Waren, auf die in Produktpräsentationen besonders hingewiesen wird, auch bereits vor dem geltend gemachten Prioritätstag der Anmeldung (29. Juni 2020). Dies belegen verschiedene Angebote, insbesondere des Internethandelsunternehmens Amazon, die nach den dort ersichtlichen Angaben bereits vor dem Prioritätstag oder eine überschaubare Zeit danach im Angebot waren und daher Aufschluss über das Verkehrsverständnis zu diesem Zeitpunkt geben, vgl. etwa:
41 Anlagenkonvolut 3 mit Angeboten von orthopädischen Kissen:
42 - „MaxxGoods orthopädisches Kissen, Nackenstützkissen aus Visco Gelschaum …
Ideal zur Entspannung der Nackenmuskulatur, …“
(im Angebot von Amazon.de seit 27. Januar 2019);
43 - „casimum … Orthopädischen Nackenkissen Memory Foam …
Schneller einschlafen: Entspannung von Schulter & Nacken dank Premium Kissen aus Memoryfoam.
Erholt aufwachen: Beginne den Tag ausgeruht dank Relaxkissen! Das anschmiegsame Schlafkissen aus Viscoschaum stabilisiert deinen Kopf beim Liegen und kann gegen Nackenverspannung vorbeugend wirken …“
(im Angebot von Amazon.de seit 3. August 2020);
44 - „SISSEL® Soft Plus Orthopädisches Nackenkissen
Das Kissen sorgt für eine optimale Druckverteilung und fördert die muskuläre Entspannung“
(im Angebot von Amazon.de seit 6. November 2012);
45 - „MaxxGoods Bambus Orthopädisches HWS Nackenstützkissen …
Die richtige Schlafposition kann die Nacken- und Schultermuskulatur entspannen, …Sie wachen entspannt und ausgeschlafen aus …“
(im Angebot von Amazon.de seit 2. Dezember 2015);
46 Anlagenkonvolut 4 mit Angeboten von Sitzkissen, teilweise auch orthopädische Sitzkissen:
47 - „Leitz Sitzkissen, gepolsterte Stütze für Bürostuhl & Co., orthopädisches Sitzkissen, reduziert Nacken- & Rückenschmerzen, …
48 - Entlastet die Wirbelsäule und das Steißbein, minimiert den Kontakt zwischen dem Steißbein und dem Stuhl und reduziert so Rücken- und Nackenschmerzen …“
49 (im Angebot von Amazon.de seit 28. Juli 2021);
50 - „Flexlet Keilkissen
51 Haltung – Durch die Keilform wird das Becken nach vorne geneigt, was zu einer Streckung der Wirbelsäule führt. … und erreichen eine entspannte und aufrechte Sitzhaltung. … so dass die Nackenmuskulatur gedehnt und … wird …“
(im Angebot von Amazon.de seit 5. Oktober 2020);
52 - „GetComfy® Keilkissen schwarz … Sitzkissen Auto…“
53 Zitat aus einer Kundenrezension bei www.amazon.de/Keilkissen-waschbaren-Anti-Rutsch-Sitzkissen-formstabil/...:“
54 „… Es lindert meine Rückenschmerzen und meine Nackenverspannungen habe ich auch nicht mehr …“.;
55 - „Feela … Deutschlands beliebtestes orthopädisches Sitzkissen …“
56 Zitat aus einer Kundenrezension:
57 „Bin schon länger auf der Suche nach einem Kissen fürs Büro, um endlich mal den Nacken- und Rückenschmerzen entgegen wirken zu können. … Man merkt eine deutliche Verbesserung vor allem im Nacken, da man automatisch etwas aufrechter vorm Rechner sitzt. … (https://feela.de);
58 Anlagenkonvolut 5 mit weiteren Kissen, z.B. Nackenhörnchen, Nackenrollen, Nacken(stützt)kissen oder Kopfkissen, wo auch der Ausdruck „Relaxkissen“ verwendet wird:
59 - „KADAX Halbrolle, Nackenrolle aus Schaumstoff, … Relaxkissen
… Das Kissen verhindert Druck, entspannt Muskeln und …“
60 (im Angebot von Amazon.de seit: 30. März 2020);
61 - „Das Relax-Kissen nach Dr. Alamouti und Bisanz … Besser schlafen mit dem Nackenentspannungskissen …
62 Anwendungsgebiet: zur Kopf-, Nacken- und Schulterentlastung. Durch die Kopfmulde und den einseitigen Schulterausschnitt ist eine optimale Kopflagerung zur Unterstützung des Nackenbereichs in Rücken- und Seitenlage gegeben. ….
63 (Snapshot der Seite www.bisanz.de/de/produkte/ueber-relax-kissen.php zum 26.12.2019, aufgerufen unter https://web.archive.org);
64 - „Fangomed Kissen HWS-Nackenstützkissen …
65 beugt verspannungsbedingten Nackenschmerzen vor – passt sich der Nackenbeuge optimal an – stützt die Halswirbelsäule – entspannt Muskulatur - … Entspannung/Entlastung der Nacken-/Schultermuskulatur
66 (im Angebot von Amazon.de seit: 30 November 2017);
67 - „WAS IST EIN NACKENKISSEN?
Nackenstützkissen sind die entspannungsfördernden Schlafbegleiter für (fast) jede Lage …“
(19. Juni 2018; https://www.allergie2000.de/blog/was-ist-ein-nackenkissen);
68 - „Guten Morgen Deutschland – Schlafen ohne Nackenverspannungen
69 ... In der heutigen Zeit gehören Verspannungen vornehmlich im Bereich der Nackenwirbel schon fast zum Alltag und … Übliche Kopfkissen können diese notwendige Entspannungsvoraussetzung nicht leisten. Die innovativen GUEZ-Kissen, mit denen jetzt Verspannung über Nacht gelöst werden können …“
(10.05.2007; https://www.pressetext.com/news/guten-morgen-deutschland-schlafen-ohne-nackenverspannungen.html);
70 - „Irisette Nackenstützkissen Ben mit Top Cool Ausrüstung …
71 Der Viscoschaum stützt Ihre Nackenmuskulatur optimal ab und hilft, die Nackenmuskulatur zu entspannen. …“
72 (Im Angebot bei Amazon.de seit: 6. Juli 2018);
73 - „SISSEL® Nackenkissen Soft M … Entspannung für Nacken-Halsmuskulatur“
(im Angebot von Amazon.de seit: 13. November 2012);
74 - „Relaxkissen …
Auch als Nackenstützkissen oder zum Entlasten des Rückens geeignet
(https://www.tchibo.de/products/402064992/relaxkissen);
75 - „ABAKUHAUS Nackenschmerzen Kissen …
76 ORTHOPEDISCH – HWS Kopfkissen richtige Schlafposition entspannen Sie Nacken & Schultermuskulatur
77 (im Angebot von Amazon.de seit 16. Mai 2019);
78 Anlagenkonvolut 6 mit Angeboten, Präsentationen oder Besprechungen zu Sitzen, etwa Sitzmöbeln oder Sitzauflagen, teilweise auch mit Begriffen wie „Relax-Funktion“, „Relax-Produkte“ oder „Relax-Sessel“:
79 - „Entspannung statt Verspannung: …
… Dabei lässt es sich gut entspannen – wenn sich nicht Kopfschmerzen, steife Glieder, Rücken- oder Nackenschmerzen beim abendlichen Fernsehgenuss einstellen. Der Grund dafür ist oft eine falsche Sitzhaltung. Mit den Relax-Produkten der Marke Himolla gehören diese Probleme der Vergangenheit an. …
Relax-Funktion: Ob durch Körperdruck, Gasdruck oder mit Motor – finden Sie Ihre individuelle Position, in der Sie am besten entspannen können.
Kopfteilverstellung: Egal ob aufrechte Sitzposition, Schlafposition oder Fernsehposition: Sie haben im Nackenbereich immer den perfekten Halt.“
80 (Snapshot der Seite www.polster-city.de/news/2017-09-27-entspannung-statt-verspannung-warum-die-richtige-... zum 15.08.2020, aufgerufen unter https://web.archive.org);
81 - „Relaxsessel – bequem und rückenfreundlich …
82 Checkliste für rückengerechte Relaxsessel …
83 Weiterhin sollte der Sessel eine einstellbare Nackenstütze bzw. Lehnenkopfverstellung oder ein zusätzliches Nackenkissen haben. …“
84 (https://www.agr-ev.de/de/gepruefte-produkte/relaxsessel);
85 - „Gesund sitzen im Labor – Mit oder ohne Rückenlehne? …
86 Folgt auf Anspannung keine Entspannung, sind die Muskeln im Dauereinsatz. Dadurch entstehen Verspannungen und Schmerzen im Rücken und Nacken. Die Rückenlehne bringt die nötige Entlastung. Ein ergonomischer Laborstuhl mit Lehne unterstützt das dynamische Sitzen, das bei langem Sitzen für einen gesunden Rücken unverzichtbar ist.“
87 (08.10.2018; https://www.bimos.com/B/de-de/news2/2978/gesund-sitzen-im-labor---mit-oder-ohne-rueckenlehne);
88 - „HoMedics Massagesitzauflage Max 2.0 Premium Shiatsu Massageauflage als Nacken- und Rückenmassagegerät …
89 Massagestuhl mit individuellem Komfort: …“
90 (Im Angebot von Amazon.de seit 1. November 2017)
91 - „medisana MCN Shiatsu Massagesitzauflage, Rückenmassage & Nackenmassage“
(Im Angebot von Amazon.de seit: 10. Februar 2011);
92 - „Snailax Massagesitzauflage, Shiatsu Massageauflage für Nacken und Schulter“
(Im Angebot von Amazon.de seit: 6. Juli 2018);
93 - „QOFLY Rückenstütze Bett Verstellbar, Bücherkissen Lesekissen Sitzhilfe für Senioren …
Befriedigendes Geschenk: Dieses Produkt ist genau das, was Sie brauchen, wenn Sie Freunde um sich haben, die Nacken-, Rücken- oder Lendenschmerzen oder Sodbrennen haben, …“
(im Angebot von Amazon.de seit 9. Mai 2022);
94 Anlagenkonvolut 7 mit Angeboten von Kissen für den lumbalen Bereich, d.h. den Lendenbereich (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Lendenwirbelsäule; https://gelenk-klinik.de/orthopaedie-glossar/lumbal.html). Dort werden ebenfalls Stützkissen präsentiert, die zumindest auch eine Entlastung bzw. Entspannung des Nackens bewirken sollen, etwa als Zweitfunktion, oder die zusammen mit einer Nackenrolle o.ä. ein Set bilden:
95 - „Zerodis Cylindrical Pillow … Stützkissen Lumbal Bolster Leg Spacer für Wirbelsäule und Nackenstütze im Schlaf …“
96 (im Angebot von Amazon.de seit 31. Juli 2018);
97 - „Ergocar Lendenwirbelstütze Kissen & Nackenkissen, …
98 Das lumbale Rückenstützkissen passt sich ihrer Wirbelsäule an und fördert ein ergonomisch korrektes Sitzen für eine gesunde und entspannte Haltung zu Hause, bei der Arbeit oder im Auto, um Rücken- und Nackenschmerzen schnell und dauerhaft zu lindern.“
99 (im Angebot von Amazon.de seit 19. August 2018);
100 - „Donnersberg Lordosenstütze … Lendenkissen … Lendenwirbelstütze …
101 Lästige Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, … Verbessern Sie Ihre Körperhaltung beim Sitzen mit der neuen Lordosenstütze von Donnersberg!“
(im Angebot von Amazon.de seit 8. März 2016);
102 - „Newgen Medicals Lordosenstütze: Rückenkissen aus thermoaktivem Memory-Foam (Rückenstützkissen, Lendenkissen, Nackenkissen)…
103 Herrlich entspannen. Passt sich perfekt Ihrem Rücken an … Beugt Rückenverspannungen vor … Entspannteres Sitzen dank … Lendenkissen – Außerdem relevant oder passend zu: Nackenkissen, Sitzkissen, Keilkissen…“
(Im Angebot von Amazon.de seit 1. Juni 2012);
104 - „Valuetom Prämie Gedächtnis Schaum Lendenkissen … Lendenwirbelsäule, Stützkissen, …
Das Nackenkissen kann Wirbelsäulenstress beim Fahren oder Sitzen effektiv lindern.“
105 (im Angebot von Amazon.de seit 23. September 2017);
106 - „HEALLILY Lumbales Stützkissen … Kissen für Nacken Schulter …
107 Es kann helfen, die Halswirbelsäule zu dehnen und zu entspannen, sich …“
108 (Im Angebot bei Amazon.de: 13. Juli 2020);
109 - „SSZZ Langsames Rückprall-gedächtnis-Schaum-Auto-Taillen-Kissen mit hoher Dichte, Lumbales Stützkissen …
110 …, was den Druck auf Rücken, Taille, Nacken und … entlasten kann.
111 (Im Angebot von Amazon.de seit 11. Juli 2019.);
112 Vor diesem Hintergrund erschöpft sich das Anmeldezeichen „NECKRELAX“ in einer schlagwortartigen, werblich anpreisenden Sachaussage über Eigenschaften der beanspruchten Waren. Die angesprochenen Verkehrskreise werden es dahingehend verstehen, dass die so gekennzeichneten Produkte der Nackenentspannung dienen oder hierzu zumindest beitragen können. Damit stellt es eine beschreibende Angabe über den Verwendungszweck und die Eignung der Waren zur Nackenentspannung dar.
113 Mehrere Gedankenschritte oder gar vertieftes Nachdenken sind angesichts der sprachüblichen Wortzusammensetzung und des engen beschreibenden Sachzusammenhangs hierfür nicht erforderlich. Der klare Sinngehalt der aus leicht verständlichen Wörtern zusammengesetzten Anmeldemarke und die Bedeutung der Nackenentspannung im beanspruchten Warenbereich legen dem Verkehr ein beschreibendes Verständnis im o.g. Sinne geradezu nahe.
114 Es kann auch dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem Anmeldezeichen – wie die Anmelderin geltend macht - um eine Wortneuschöpfung handelt. Mit der Aneinanderreihung der Begriffe „NECK“ (Nacken) und „RELAX“ (Entspannen) stellt es eine aus sich heraus verständliche sinnvolle Aussage i.S.v. „Nackenentspannen“ bzw. „Nackenentspannung“ dar. Es fehlt an einer ungewöhnlichen Änderung, die hinreichend weit von der unmittelbar beschreibenden Merkmalsangabe wegführt (vgl. a. BPatG 26 W (pat) 571/18 – FLEXI-GURT; 26 W (pat) 536/21 – FLEXCAR).
115 Auch die Zusammenschreibung der beiden Markenbestandteile „NECK“ und „RELAX“ ist ein in der Produktwerbung verbreitetes stilistisches Mittel, das den Sachhinweis nicht in Frage stellt (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 – DüsseldorfCongress; BPatG 30 W (pat) 36/17 – CLEANGAS; 28 W (pat) 555/17 – EASYCLIP; MarkenR 2008, 413, 416 – Saugauf; 25 W (pat) 2/16 – findwhatyoulike; 30 W (pat) 2/16 – hansedeal; 26 W (pat) 122/09 – mykaraokeradio; 29 W (pat) 104/13 – edatasystems; 33 W (pat) 511/13 – klugeshandeln; 26 W (pat) 3/15 – dateformore; 29 W (pat) 192/01 – Travelagain).
116 Ferner kann auch die durchgehende Ausführung in Versalien keine Schutzfähigkeit begründen, weil der Verkehr an die willkürliche und nicht den grammatikalischen Regeln folgende Groß- und Kleinschreibung von Wörtern in der Werbung gewöhnt ist (BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 20 – VISAGE; BPatG 30 W (pat) 562/17 – TRAVELNEWS; 26 W (pat) 528/17 – EASYQUICK; 24 W (pat) 8/14 – KIDZ ONLY; 30 W (pat) 56/12 – IRLAB; 26 W (pat) 2/09 – LINKRANK).
117 Da schon das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, kann dahinstehen, ob das angemeldete Wortzeichen auch gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG freihaltebedürftig ist.
118 Die von der Anmelderin aufgeführten Voreintragungen und Entscheidungen rechtfertigen keine andere Beurteilung. Wegen der Einzelheiten wird auf den ausführlichen gerichtlichen Hinweis vom 16. Mai 2024 Bezug genommen.