Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
1 StR 166/25
1 StR 166/25
Aktenzeichen
1 StR 166/25
Gericht
BGH 1. Strafsenat
Datum
10. Juni 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
1.
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. Oktober 2024 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
2.
Die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin gegen die im vorgenannten Urteil getroffene Kostenentscheidung wird als unbegründet verworfen.
3.
Die Nebenklägerin hat die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Entscheidungsgründe
Gründe zu 2.:
1Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen u.a. aus tatsächlichen Gründen freigesprochen sowie der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen auferlegt. Das von der Nebenklägerin begehrte Aufbürden ihrer notwendigen Auslagen auf die Staatskasse ist hingegen weder von § 467 Abs. 1 StPO noch von § 472 StPO vorgesehen (vgl. statt aller Kurtze in LR, StPO, 27. Aufl., § 472 Rn. 4; KK-Gieg, StPO, 9. Aufl., § 472 Rn. 5).
Jäger Fischer Wimmer
Leplow Welnhofer-Zeitler
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.