1 BvR 922/19
Gegenstand Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Unzulässigkeit pressemäßiger Berichterstattung in kommunalen Amtsblättern erfolglos - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Aktenzeichen
1 BvR 922/19
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
10. April 2022
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels substantiierter Darlegung einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG unzulässig ist.

Entscheidungsgründe

1 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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