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1 BvR 922/19
GegenstandNichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Unzulässigkeit pressemäßiger Berichterstattung in kommunalen Amtsblättern erfolglos - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Aktenzeichen
1 BvR 922/19
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
10. April 2022
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels substantiierter Darlegung einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG unzulässig ist.