1 BvR 921/19
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
1 BvR 921/19
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
21. August 2019
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Wiedereinsetzungsantrag ankäme.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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