Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000,- € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 RVG).