1 BvR 396/18
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
1 BvR 396/18
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
27. März 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin inzwischen entfallen ist. Es besteht nicht in Form eines Feststellungsinteresses fort, insbesondere liegt keine konkrete Wiederholungsgefahr für die Beschwerdeführerin vor.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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