1 BvR 3425/08
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 3425/08
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
05. April 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde wird nach § 37 Abs. 2, § 14 Abs. 1 RVG auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

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