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1 BvR 3425/08
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 3425/08
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
05. April 2011
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde wird nach § 37 Abs. 2, § 14
Abs. 1 RVG auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
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