1 BvR 2896/17
Gegenstand Berichtigung eines Schreibversehens im Tenor eines Nichtannahmebeschlusses
Aktenzeichen
1 BvR 2896/17
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
11. Februar 2020
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Tenor

Der Beschluss über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde vom 29. Januar 2018 wird nach Anhörung der Beschwerdeführerin in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 VwGO und § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Zeile 8 die Worte "Satz 3" durch die Worte "Satz 4" ersetzt werden.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.