1 BvR 2884/18
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 2884/18
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
16. Februar 2020
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.

Entscheidungsgründe

1 Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.