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1 BvR 2795/09
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 2795/09
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
08. September 2019
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Unter Berücksichtigung der besonderen objektiven Bedeutung des Verfahrens und der Förderung des Verfahrens durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf 230.000 Euro (in Worten: zweihundertdreißigtausend Euro) festgesetzt.
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