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1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
24. Februar 2022
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird in den Verfahren 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20 auf jeweils 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG).
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