1 BvR 2634/20
Gegenstand Verfahrenstrennung im Verfassungbeschwerdeverfahren gegen § 8 Abs 12 VerfSchG HA und § 49 PolDVG HA 2019
Aktenzeichen
1 BvR 2634/20
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
07. November 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Soweit sich die Beschwerdeführenden nicht gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei wenden, werden von dem Verfahren 1 BvR 2634/20 sämtliche Gegenstände abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2115/22 geführt.

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