Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
Soweit sich die Beschwerdeführenden nicht gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei wenden, werden von dem Verfahren 1 BvR 2634/20 sämtliche Gegenstände abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2115/22 geführt.