1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
10. April 2026
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung der hohen subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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