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1 BvR 2180/21
GegenstandKammerbeschluss: Berichtigung eines Schreibversehens
Aktenzeichen
1 BvR 2180/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
02. August 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 5, Ziff. 3., Rn. 12 statt "§ 155a und § 155b FamFG" richtig heißen muss: "§ 155b und § 155c FamFG".
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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