1 BvR 2019/16
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
1 BvR 2019/16
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
06. Februar 2018
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.