1 BvR 188/22
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
1 BvR 188/22
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
24. Mai 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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