1 BvR 180/17
Gegenstand Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens in Gründen eines stattgebenden Kammerbeschlusses
Aktenzeichen
1 BvR 180/17
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
16. April 2019
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit in Ziffer I.3. (Randnummer 5) des Beschlusses vom 6. Juni 2017 wird dahin berichtigt, dass dort "§ 313 Abs. 1 StGB" durch "§ 313 Abs. 1 StPO" ersetzt wird.

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