1 BvR 1655/21
Gegenstand Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
Aktenzeichen
1 BvR 1655/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
13. März 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.