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1 BvR 1390/17
GegenstandErneute Ablehnung einer eA mangels substantiierter Darlegung eines schwerwiegenden Nachteils
Aktenzeichen
1 BvR 1390/17
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
27. Juni 2017
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der erneute Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG liegen weiterhin nicht vor. Die Antragstellerin legt nach wie vor auch nicht substantiiert dar, worin die schwerwiegenden Nachteile oder die Gewalt liegen könnten, die drohen, wenn keine einstweilige Anordnung ergeht; ebenso wenig, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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