1 BvR 125/22
Gegenstand Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Kammerbeschluss
Aktenzeichen
1 BvR 125/22
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
23. März 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Tenor

Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name "Christ" durch den Namen "Ott" ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle "Richterinnen" das Wort "Richterin" eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 "Ott und" gestrichen, "den" durch "die" ersetzt und nach "Richter" "Christ und" eingefügt wird.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.