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1 BvQ 50/25
GegenstandErfolgloser isolierter Eilantrag in einer hochschulrechtlichen Sache: ua mangelnde Darlegung zur Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Tenorbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 50/25
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
18. September 2025
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG von dem Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind. Unter anderem lässt seine Begründung nicht erkennen, ob die Möglichkeiten fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft wurden.
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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