1 BvQ 50/25
Gegenstand Erfolgloser isolierter Eilantrag in einer hochschulrechtlichen Sache: ua mangelnde Darlegung zur Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Tenorbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 50/25
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
18. September 2025
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG von dem Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind. Unter anderem lässt seine Begründung nicht erkennen, ob die Möglichkeiten fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes ausgeschöpft wurden.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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