1 BvQ 48/21
Gegenstand Erfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots - Voraussetzungen für Erlass einer eA nicht hinreichend dargelegt - Tenorbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 48/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
16. April 2021
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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