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1 BvQ 48/21
GegenstandErfolgloser Eilantrag auf Aufhebung eines Versammlungsverbots - Voraussetzungen für Erlass einer eA nicht hinreichend dargelegt - Tenorbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 48/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
16. April 2021
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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