1 BvL 8/18
Gegenstand Unzulässigkeit einer Richtervorlage infolge Beendigung des Ausgangsverfahrens
Aktenzeichen
1 BvL 8/18
Gericht
BVerfG 1. Senat 1. Kammer
Datum
04. August 2022
Dokumenttyp
Nichtannahmebeschluss
Tenor

Die Vorlage ist unzulässig geworden, da das Ausgangsverfahren beendet ist (vgl. BVerfGE 29, 325 <326 f.>; BVerfGK 18, 290 <291>).

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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