1 BvL 3/21
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle
Aktenzeichen
1 BvL 3/21
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
31. Januar 2023
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren 1 BvL 3/21 wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

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