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1 BvL 3/21
GegenstandGegenstandswertfestsetzung im Verfahren der konkreten Normenkontrolle
Aktenzeichen
1 BvL 3/21
Gericht
BVerfG 1. Senat
Datum
31. Januar 2023
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren 1 BvL 3/21 wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).
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