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1 A 1.25
1 A 1.25
Aktenzeichen
1 A 1.25
Gericht
BVerwG 1. Senat
Datum
11. März 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt sich für unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen.
Entscheidungsgründe
1Die Klägerin hat mit einem am 4. Februar 2025 beim Bundesverwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz Klage erhoben, die darauf gerichtet ist, das beklagte Land zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (§ 30 Abs. 3 Satz 1 StAG) zu verpflichten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu einer Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht Stellung zu nehmen.