10 AZR 781/08
Gegenstand Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Säumnis - verspätete Revisionsbegründung per Telefax
Aktenzeichen
10 AZR 781/08
Gericht
BAG 10. Senat
Datum
13. Juli 2010
Dokumenttyp
Urteil
Tenor
1.

Der Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung wird zurückgewiesen.

2.

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2008 - 16 Sa 1486/07 - wird als unzulässig verworfen.

3.

Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

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