Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2024 - 14 Ca 85/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. März 2023 zu zahlen.