10 AZR 127/19
10 AZR 127/19
Aktenzeichen
10 AZR 127/19
Gericht
BAG 10. Senat
Datum
14. Juli 2020
Dokumenttyp
Urteil
Tenor
1.

Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 60/18 - werden zurückgewiesen.

2.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 73 % und die Beklagte 27 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

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