KZR 36/14
Gegenstand Kartellzivilprozess: Anhörungsrüge bei Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
Aktenzeichen
KZR 36/14
Gericht
BGH Kartellsenat
Datum
17. Mai 2015
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers vom 30. April 2015 gegen den Beschluss des Senats vom 14. April 2015 wird zurückgewiesen. Der Senat hat die geltend gemachten Zulassungsgründe geprüft und sie für nicht durchgreifend erachtet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03, NJW 2004, 1371, 1372 m.w.N.) bedarf eine letztinstanzliche Entscheidung grundsätzlich keiner eingehenden Begründung. Auf dem Wege der Anhörungsrüge kann die Partei die Mitteilung einer solchen Begründung nicht erzwingen.

Limperg                            Meier-Beck                            Raum

                   Deichfuß                                Strohn

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