80

Artikel 80 EuGVVO

1

Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 wird durch diese Verordnung aufgehoben.

2

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

EuGVVO

Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

EU Europa
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