59

Artikel 59 DORA

Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang I Abschnitt A Nummer 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

„Eine Ratingagentur verfügt über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (Sup1).

2.

Anhang III Nummer 12 erhält folgende Fassung:

„12.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

DORA

Verordnung 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor

EU Europa
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.