Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 wird wie folgt geändert:
Anhang I Abschnitt A Nummer 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
„Eine Ratingagentur verfügt über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (Sup1).
Anhang III Nummer 12 erhält folgende Fassung:
„12.