Der im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar gewordene Europäische Zahlungsbefehl wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
EuMahnverfVO
Verordnung 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Europa
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