98

Artikel 98 KI-VO

Ausschussverfahren

(1)
1

Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.

2

Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2)

Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KI-VO

Verordnung über künstliche Intelligenz

EU Europa
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.